Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Service- und/oder Beförderungsleistungen (im Folgenden: Serviceleistungen) der Taxi Wien an einen Vertragspartner (im Folgenden: Kunden) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt). Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen und/oder Serviceleistungen jedweder Art, sofern nicht zum Vertragsabschluss die Anwendung einer aktualisierten Fassung vereinbart wird.
(2) Mit Inanspruchnahme einer Serviceleistung von TAXIWIEN akzeptieren Kunden die gegenständigen AGB und gilt als vereinbart, dass allenfalls bestehende, eigene allgemeine Geschäftsbedingungen oder Standardvertragsbedingungen des Kunden abbedungen werden, soweit sie nicht im Einzelnen – zum Teil oder zur Gänze – schriftlich und ausdrücklich von beiden Vertragsparteien als vorrangig vor diesen AGB vereinbart werden.
(3) Eine nach Abs2 vereinbarte vorranginge Anwendung gilt jedenfalls nur für den Anlassfall, nicht aber für zukünftige Serviceleistungen.
(4) Mitarbeiter und sonstige Beauftragte (Fahrer) von TAXIWIEN sind nicht zur Abgabe von Zusagen welcher Art auch immer ermächtigt.
II. Vertragsgrundlagen / Online-Bestellung
(1) Grundlage für die von TAXIWIEN zu erbringenden Serviceleistungen sind die von TAXIWIEN erwartbaren Umstände der Auftragserteilung, die sich aufgrund des vom KUNDEN jeweils insbesondere telefonisch, per Fax, per E-Mail und/oder über das Internet erteilten Einzelauftrag, allfälliger ergänzender Servicevereinbarungen, sowie der vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Informationen und Spezifikationen ergeben. Widersprüche zwischen den vom KUNDEN übermittelten Daten, Unterlagen und Informationen gehen ausschließlich zulasten des Kunden, eine allenfalls bestehende Warnpflicht wird ausdrücklich abbedungen.
(2) Sämtliche Angebote von TAXIWIEN sind freibleibend
(3) Mit seiner Bestellung erklärt der KUNDE verbindlich sein Vertragsangebot. Ein Auftrag kommt erst mit Bestätigung des Serviceauftrages (Buchungsbestätigung per E-Mail) durch TAXIWIEN zustande; Stillschweigen gilt seitens TAXIWIEN nicht als Annahme eines Auftrages. Der KUNDE ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) unverzüglich zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) von der Bestellung ab, so gilt diese als vom KUNDEN genehmigt, wenn er nicht umgehend nach Übermittlung Gegenteiliges mitteilt.
(4) Online-Buchungen erfolgen über TAXIWIEN.com, wobei der Kunde in einem ersten Schritt das gewünschte Fahrzeug auswählt. In einem zweiten Schritt die Kontakt- und Auftragsdaten eingibt, welche aus Datum, Orte und Flugnummern bestehen die Anzahl der beförderten Personen und Zusatzleistungen festgelegt. Der KUNDE erhält hierauf eine Bestätigung per Mail. Die verbindliche Auftragsbestätigung folgt danach per E-Mail. Die Auftragsdaten werden gespeichert und dem KUNDEN nebst AGB per E-Mail übermittelt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Sofern soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder der KUNDE nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist hat TAXIWIEN jederzeit das Recht, von geschlossenen Servicevereinbarungen fristlos zurückzutreten.
III. Serviceleistungen von TAXIWIEN
(1) TAXIWIEN erbringt seine Serviceleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Einzelauftrages und/oder der geschlossenen Servicevereinbarung sowie dem technisch und tatsächlich möglichen und rechtlich zulässigen Bedingungen. Die Serviceleistung beginnt und endet grundsätzlich – soweit es sich nicht aus den tatsächlichen Umständen anderes ergibt - mit dem Datum laut Auftragsbestätigung und zu der darin angegebenen Uhrzeit.
(2) TAXIWIEN ist nach besten Kräften bemüht, seine Serviceleistungen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass selbst bei größtmöglicher Sorgfalt und bei bestmöglicher Koordination der Ressourcen von TAXIWIEN, es insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Wetter- und/oder Verkehrsbedingungen (Unfälle, Staus etc.) zu Verspätungen bei Beginn, Durchführung und Beendigung der Serviceleistungen durch TAXIWIEN kommen kann. Zur Vermeidung von Verspätungen aus vorgenannten Gründen ist TAXIWIEN nicht verpflichtet, Vorschriften, wie insbesondere die StVO zu verletzen, zusätzliche Ressourcen von Dritten zu beschaffen und/oder auch nur das geringste Risiko einzugehen.
(3) TAXIWIEN ist jederzeit berechtigt, eine Serviceleistung abzulehnen und/oder abzubrechen, wenn aus welchem Grund auch immer für den KUNDEN, die beförderten Personen, den Mitarbeitern und Beauftragten von TAXIWIEN und/oder den Gütern und den Ressourcen von TAXIWIEN die Gefahr eines Schadens besteht. Insbesondere ist TAXIWIEN berechtigt, nachstehende Personen von Serviceleistungen auszuschließen:
a) Personen, die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, durch die sie von der Beförderung mit Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs (Kfl-Bef Bed) ausgeschlossen sind oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen oder Ähnlichem den anderen Fahrgästen vorhersehbar lästig fallen würden, sowie Personen, die andere Fahrgäste durch ihren äußeren Zustand belästigen oder das Fahrzeug verunreinigen könnten,
b) Kinder unter sechs Jahren ohne Begleitperson; als Begleitperson kann ein Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr fungieren. Mitarbeiter von TAXIWIEN übernehmen keine Aufsichtspflichten für Unmündige.
(4)TAXIWIEN ist berechtigt, die Übernahme von Gepäck abzulehnen, wenn für die ordnungsgemäße Unterbringung nicht genügend Platz vorhanden ist. Ebenfalls behält sich TAXIWIEN das Recht vor, Gegenstände abzulehnen welche aufgrund Ihrer Beschaffenheit das Personal oder die Insaßen gefährden können. Jedenfalls von der Beförderung als Gepäck sind nachstehende Gegenstände:
a) die das für das jeweilige Fahrzeug höchstzulässige Gesamtgewicht im Einzelnen oder im Gesamten überschreiten,
b) die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihres Umfanges nicht verladen werden können.
(5) Gepäck und sonstige Gegenstände dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden, auch wenn das Fahrzeug nur kurzfristig verlassen wird.
(6) Vergessenes oder verlorenes Gepäck oder sonstige Gegenstände werden für die Dauer von 3 Wochen nach Serviceerbringung in den Geschäftsräumlichkeiten von TAXIWIEN hinterlegt. Diese Gegenstände werden bei Erbringungen eines entsprechenden Eigentumsnachweis gegen Entrichtung einer angemessenen Verwahrungsgebühr an den Eigentümer ausgefolgt. Wenn sie nicht innerhalb obiger Frist behoben werden bzw. der Eigentumsnachweis nicht erbracht werden kann, ist TAXIWIEN berechtigt die Gegenstände beim Fundamt zu hinterlegen.Bei widersprüchlichen Eigentumserklärungen ist TAXIWIEN berechtigt, Gepäckstücke und Gegenstände gemäß § 1425 ABGB beim zuständigen Gericht zu hinterlegen.
(7) Für Verluste oder Beschädigungen, die auf mangelhafte Verpackung oder auf die besondere Beschaffenheit des Gutes zurückzuführen sind, übernimmt TAXIWIEN keine Haftung.
(8) Hunde und sonstige Tiere werden nur befördert, wenn sie ohne Gefährdung und/oder Belästigung der Fahrgäste, Mitarbeiter und/oder Ressourcen von TAXIWIEN befördert werden können. Da eine Beschmutzung der Fahrzeuge nicht auszuschließen ist müssen diese Tiere in einer geeigneten Transportbox befördert werden.
IV. Pflichten des KUNDEN
(1) Serviceleistungen von TAXIWIEN setzen eine entsprechende und termingerechte Mitwirkung durch den KUNDEN voraus. Der KUNDE ist daher verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine pünktliche und gefahrlose Serviceleistung durch TAXIWIEN ermöglichen. Der KUNDE hat insbesondere
a) Adressen, Flugnummern, Abflugs- bzw. Abholungszeiten bzw. der Änderungen richtig und vollständig anzugeben,
b) festgelegte Abholadressen und Abholzeit einzuhalten,
c) Fahrzeuge schonend zu benützen und ein die Sicherheit beziehungsweise die Ordnung des Betriebes beeinträchtigendes Verhalten zu unterlassen,
d) Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Mitarbeiter von TAXIWIEN bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu behindern und/oder zu gefährden,
e) Mitarbeiter von TAXIWIEN beim Lenken des Fahrzeuges nicht zu behindern,
f) in den Fahrzeugen nicht zu rauchen oder zu essen und
g) in allen die Benützung der Fahrzeuge betreffenden Angelegenheiten den Anordnungen der Mitarbeiter von TAXIWIEN zu entsprechen.
(2) Im Falle einer Verspätung/Verhinderung/Abweichung der Ankunftszeit von der in der Bestellung angegebenen Ankunftszeit (vgl. Abs 3) der Fahrgäste beträgt die Wartezeit nach Ermessen von TAXIWIEN maximal 30 Minuten. Nach Ablauf der ersten 10 Minuten ist TAXIWIEN berechtigt, für jede weiteren 15 Minuten eine Wartepauschale von jeweils € 8,-- inkl. gesetzlicher USt. dem KUNDEN zu verrechnen. TAXIWIEN ist berechtigt für jede Zusatzadresse die im Zuge der Serviceleistung im selben Bezirk angefahren werden einen Betrag ab € 5,-- , in einem anderen Bezirk der jeweilig gültigen Zone einen Betrag ab € 10.,-- und in der nächstgelegenen Zone (max. 10 km) der jeweilig gültigen Zone ab € 15,-- zu verrechnen. Definition Zusatzadresse: zusätzlicher Stopp verbunden mit einem Ein- oder Ausstieg von mind. 1 Fahrgast.
(3) Im Falle von Flugverspätungen und/oder Änderungen im Flugplan bei Abholung, ist der KUNDE nicht verpflichtet, soweit dies für die Erbringung der Services durch TAXIWIEN erforderlich ist, TAXIWIEN davon zu verständigen. TAXIWIEN behält sich bei gebuchten Abholungen am Flughafen vor, nach einer Wartezeit von 30 Minuten vom Servicevertrag zurückzutreten und Pauschalen iSd Abs 2 zu verrechnen. Diese Bestimmung gilt auch bei Verwendung sonstiger Transportmittel.
(4) Nach Beendigung der Serviceleistung sind Gepäckstücke und sonstige Gegenstände auf Vollständigkeit darauf zu untersuchen, dass diese nicht beschädigt sind, zu untersuchen. Verlust und Beschädigung von Gepäckstücken und Gegenständen sind der Geschäftsleitung von TAXIWIEN binnen 2 Tagen nach Beendigung der Serviceleistung, bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche, schriftlich anzuzeigen.
(5) Im Falle der Verunreinigung, Beschädigung und/oder Zerstörung von Ressourcen von TAXIWIEN durch Fahrgäste haftet der Kunde für im Zusammenhang mit seinem Auftrag beförderten Fahrgäste und/oder Gepäck wie für sein eigenes Verschulden. Er hat den diesbezüglichen Schaden zuzüglich einer verschuldensunabhängigen Bearbeitungspauschale iHv EUR 10,-- zur Gänze zu ersetzen.
V. Serviceentgelt / Zahlungsbedingungen
(1) Im Falle eines Einzelauftrages (gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Sätze und Pauschalen als Serviceentgelt als vereinbart. Im Fall einer Servicevereinbarung richtet sich das Serviceentgelt nach der jeweils getroffenen Servicevereinbarung.
(2) Das Serviceentgelt ist - soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist - im Nachhinein unmittelbar nach Leistungserbringung auf die von TAXIWIEN angegebenen Art und Weise (Bar, Wert- und/oder Kreditkarte) zu bezahlen
(3) Alle Preise verstehen sich – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist - in Euro inklusive Umsatzsteuer.
(4) Das Entgelt gebührt TAXIWIEN auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von TAXIWIEN gelegen sind; die Anrechnungsbestimmung des § 1155 Abs 1 und § 1168 Abs 1 ABGB wird ebenso abbedungen.
(5) Die von TAXIWIEN genannten Preise sind, sofern nicht deren Verbindlichkeit schriftlich zugesagt wird, unverbindlich. TAXIWIEN ist jedenfalls berechtigt, dem KUNDEN Preiserhöhungen im Falle der Erhöhung maßgeblicher Material-, Transport oder Zulieferpreise sowie der Erhöhung der Personalkosten aufgrund zwingender Bestimmungen in Rechnung zu stellen.
(6) TAXIWIEN ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu legen.
(7) Bei Zahlungsverzug hat der KUNDE Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1% pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten als auflösend bedingt mit dem Eintritt von Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den KUNDEN als nicht gewährt. Im Fall des Verzuges verpflichtet sich der KUNDE, die zur Einbringlichmachung der Forderung notwendigen Kosten, wie tarifmäßige Anwalts und Mahnspesen, zu bezahlen.
(8) Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von TAXIWIEN nicht ausdrücklich Gegenansprüchen zurückzubehalten. Die Aufrechnung des KUNDEN mit Gegenforderungen des KUNDEN gegen Forderungen von TAXIWIEN, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, ist ausgeschlossen.
(9) Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnisses des KUNDEN ein, erfolgen keine unbedenklichen Kreditauskünfte über den KUNDEN oder befindet sich der KUNDE trotz Fälligkeit und Mahnung mehr als 3 Wochen in Zahlungsverzug, ist TAXIWIEN berechtigt, sämtliche Tätigkeiten einzustellen und nur mehr gegen vorherige Bezahlung zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(10) Die Stornierung (Rücktritt seitens des KUNDEN) vom Auftrag bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Serviceleistung ist kostenfrei. In allen anderen Fällen von Stornierung werden vereinbarungsgemäß gegenüber dem KUNDEN folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
• Stornierung ab 24 Stunden vor dem Fahrtantritt: 100% des vereinbarten Entgelts.
• Stornierungen zwischen 48 und 24 Stunden werden mit 50% des Fahrpreises verrechnet. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten Leistungen nur teilweise seitens des KUNDEN storniert worden sind, wobei die oben angeführten Stornopauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert worden ist, beziehen.
VI. Gewährleistung / Schadenersatz
(1) Unsere Angaben über Wartezeiten oder Ankunftstermine sind unverbindlich.
(2) Eine Entgeltminderung bzw. die Rückvergütung von Entgelten ist ausgeschlossen, wenn Verspätungen bei Abfahrt und/oder Ankunft von TAXIWIEN aufgrund von leichter Fahrlässigkeit verursacht worden ist. Höhere Gewalt und deren Folgen befreien TAXIWIEN von der Beförderungsleistung. Unter höhere Gewalt fallen ausdrücklich auch Verkehrsstaus oder Stockungen.
(3) Soweit dies nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widerspricht ist die Haftung von TAXIWIEN für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, für Verspätungsschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden der Höhe nach dem tatsächlichen entrichteten Preis der erbrachten Serviceleistung beschränkt; Schäden aufgrund von Körperverletzung und/oder des Verlustes von Leben mit dem aus der jeweiligen, gesetzlichen gebotenen (KFZ-) Haftpflichtversicherung und/oder Insassenversicherungen (gemäß KFG, EKHG) sich ergebenden Höchstbetrag (EUR 10.000.000,- je Schadensfall).
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei TAXIWIEN zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Fahrgastes. Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit nicht.
(5) Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trägt der Fahrgast, sofern dieser nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist.
(6) Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen in jedem Fall bei sonstigem Verlust längstens innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.
(7) Der Fahrgast nimmt zur Kenntnis, dass Gepäck und sonstige Gegenstände nicht versichert sind.
(8) Die vorigen Beschränkungen der Haftung gelten auch für von Dritten, TAXIWIEN gemäß § 1313a ABGB zurechenbaren Personen verursachte Schäden.
VII. Subunternehmer / Substitution
(1) TAXIWIEN ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der gegenüber dem KUNDEN obliegenden vertraglichen Pflichten Dritter als Subunternehmer oder im Wege der Substitution (z.B. Mietwagenunternehmen) zu bedienen.
VIII. Datenschutz
(1) Im Fall eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet TAXIWIEN die vom KUNDEN zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im System der TAXIWIEN und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d.h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc. Bei Aufnahme einer Buchung werden ebenfalls etwaige Sonderwünsche ermittelt und verarbeitet.
(2) Der KUNDE kann TAXIWIEN jederzeit um die Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei TAXIWIEN gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen.
(3) TAXIWIEN gibt zum Zweck und für die Dauer der Bonitätsprüfung die vom KUNDEN hierfür erforderlichen, personenbezogenen Daten an das von TAXIWIEN beauftragte zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen (Name und Anschrift) weiter.
(4) Jede über die obigen Punkte hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf der Einwilligung des KUNDEN. Dem KUNDEN steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu, welches der KUNDE gegenüber TAXIWIEN jederzeit durch Sendung einer E-Mail an office@taxiwien.com ausüben kann. Wir erteilen dem KUNDEN unentgeltliche Auskunft über seine bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.
(5) Auf der Webseite von TAXIWIEN mit der eindeutigen URL (http://www.taxiwien.com/) werden Standortbezogene Daten ermittelt um es dem Kunden zu ermöglichen bequeme Adresseingaben zu tätigen.
IX. Sonstiges
(1) Zusagen von TAXIWIEN oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.
(2) Sofern die Schriftform als Gültigkeitserfordernis vorgesehen ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax oder Email diesem Erfordernis.
(3) Zustellungen von TAXIWIEN an den KUNDEN erfolgen an die vom KUNDEN zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift und dürfen auch per eMail erfolgen sofern TAXIWIEN eine eMailadresse bekanntgegeben wurde. Der KUNDE ist verpflichtet, TAXIWIEN eine Adressänderung bekannt zu geben, widrigenfalls Zustellungen an der bekannt gegebenen Anschrift als zugegangen gelten.
(4) Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertragsabschlusses. Diesfalls gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
X. Erfüllungsort / Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierende Verpflichtungen des KUNDEN ist – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist - der Sitz von TAXIWIEN.
(2) Für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisnormen vereinbart; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten als abbedungen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für 1120 Wien sachlich zuständige Gericht bestimmt.
TAXIWIEN